AGBs

Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Camper schonend und fachgerecht zu behandeln, alle Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des Motorölstandes, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
  2. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Tank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird der Vermieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
  3. Entsteht ein Schaden durch eine nicht fachgerechte Behandlung des Campers, oder grob fahrlässigen Umgang, hat der Mieter die Kosten selbst zu tragen.

Reservierungen, Buchungen, Stornieren

  1. Die Anzahlung wird bei Stornierung bis 3 Monate vor dem Mietzeitraum vollständig zurückgezahlt.
    Bei einer Stornierung im Zeitraum 3 Monate bis 4 Wochen vor Mietbeginn wird die Hälfte der Anzahlung (150,- €) einbehalten.
    Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Mietbeginn entfällt eine Rückzahlung der Anzahlung.
  2. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Allgemeine Vermietbedingungen.

  1. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.
  2. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
  3. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
  4. Je nach Fahrzeugkategorie ist eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder untersagt.

Mietpreis

  1. Wird das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Vermietstation zurückgegeben, so ist der Mieter der Vermieterin zur Erstattung der Rückführungskosten bzw. Bezahlung einer Einweggebühr verpflichtet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis von 85€ p.T., Sonderleistungen sowie etwaigen Standortzuschlägen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Einweggebühren, Kosten für Betanken und Kraftstoff, Servicegebühren, Zubehör/Extras wie Navigationsgerät etc., Zustellungs- und Abholungskosten.